Grundwissen Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz

Kursziele

Eine bewusste Sicherheitskultur fördert in einem Unternehmen sowohl das physische als auch das
phsychische Befinden der Mitarbeitenden. Dies wirkt sich positiv auf alle Bereiche am Arbeitsplatz
aus.

Zielgruppe

Baustellenverantwortliche (angehende Asbestsanierer), Poliere, Projektleiter oder angehende
Sicherheitsbeauftragte im Bereich Bauhaupt- und Baunebengewerbe

Inhalte

Im Kurs werden folgende Fachkenntnisse erworben:

  • Zentrale rechtlichen Grundlagen
  • Rechte und Pflichten von Arbeitgeber und Arbeitnehmer
  • Gefährdungsbeurteilung in ihrem Betrieb anhand der Gefahrentabelle und systematischer Gefährdungsermittlung
  • Gefahrenermittlung spezifisch im Bauschadstoffbereich
  • Massnahmenplanung nach dem STOP-Prinzip
  • Psychologische Faktoren der Arbeitssicherheit und dem Gesundheitsschutz
  • Anlaufstellen und spezifische Hilfsmittel
  • Notfallorganisation auf der Baustelle
  • NBU und Freizeitsicherheit

Kurskosten

800.-, inkl. Kursunterlagen

Teilnahmevoraussetzungen

Interesse an der Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz

Kursunterlagen werden nur elektronisch abgegeben, Notebook/Tablet erforderlich


Kursort

Kurslokal Bern: Garbenweg 9, 3027 Bern


Kursdauer

2 Tage, je von 8.15 bis 16.45Uhr

Kursleiter

Gabriel Herzog, Umweltingenieur FH/Sicherheitsfachmann EKAS

Kursdaten

  • 08./09. Februar 2024, Bern

Diese Kurse sind in der Regel Parifond berechtigt und sind von Temptraining anerkannt. Das heisst, dass die Ausbildungkosten und Erwerbsausfall im Prinzip übernommen werden.

Weitere Kursdaten von Ausbildungspartnern, bei welchen die Kurse durch unsere Referenten geleitet werden: Campus Sursee, Baumeister Kurszentrum Effretikon

Anmeldung Grundwissen Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz

  • TT Schrägstrich MM Schrägstrich JJJJ
    Um im Bereich Asbest arbeiten zu können, muss der Kursteilnehmer in der Lage sein, eine Atemschutzmaske zu tragen. Sollte der Kursteilnehmer gewisse gesundheitliche Probleme haben (etwa Asthma), sollte die Tauglichkeit durch einen Facharzt (Pneumologen) abgeklärt werden.
  • Dieses Feld dient zur Validierung und sollte nicht verändert werden.